Richtlinien für Rückerstattungen und Rückgaben von Veranstaltungstickets in Österreich
Geltungsbereich
Diese Richtlinien gelten für den Kauf von Tickets für das Bezirksmusikfest 2025 in St. Pantaleon, veranstaltet vom Musikverein St. Pantaleon, und regeln die Bedingungen für Rückerstattungen und Rückgaben.
Grundsatz der Nicht-Rückerstattbarkeit
Gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG besteht für Veranstaltungstickets kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ein Umtausch oder eine Rückerstattung ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine der nachfolgenden Ausnahmen vor.
Ausnahmen und Erstattungsfälle
Eine Rückerstattung oder Rückgabe von Tickets ist möglich in folgenden Fällen:
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Absage der Veranstaltung: Falls die Veranstaltung nicht stattfindet, wird der Ticketpreis gegen Vorlage des Originaltickets erstattet.
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Terminverschiebung: Bei einer wesentlichen Terminänderung kann eine Rückerstattung beantragt werden.
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Verlegung des Veranstaltungsortes: Sollte die Veranstaltung an einen anderen Ort verlegt werden, können Kund:innen eine Erstattung beantragen, wenn der neue Veranstaltungsort unzumutbar ist.
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Gesetzliche Sonderregelungen: Falls gesetzliche Bestimmungen eine Erstattung vorsehen (z. B. COVID-19-Maßnahmen), gelten die entsprechenden Vorschriften.
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Rückerstattungsverfahren
Anträge auf Rückerstattung sind innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Absage oder Änderung schriftlich an den jeweiligen Ticketanbieter zu richten. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
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Originalticket oder elektronische Ticketkopie
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Kaufnachweis (z. B. Rechnung oder Bestellbestätigung)
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Kontodaten für die Überweisung der Erstattung
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Weiterverkauf
Falls eine Rückerstattung nicht möglich ist, kann das Ticket an eine andere Person übertragen werden
Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nicht für entgangene Kosten oder Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung (z. B. Anreise- oder Hotelkosten), es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinien unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen unberührt. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.